Juristische unterstützung

Die rechtliche Betreuung des Vereins aroma-netz e.V. erfolgt durch einen Rechtsanwalt und juristischen Fachberater im passwortgeschützte Forum bei

www.aroma-netz.com.

Eine darüber hinaus gehende rechtliche Unterstützung des Mitgliedes durch ihn ist gegen ein zusätzliches Honorar möglich.

Desweiteren strebt unser Verein eine Mitgliedschaft mit einem entsprechenden größeren Verband an.

So sollte es gelingen auf einer soliden rechtlichen Basis dem Thema "Gesunderhaltung" zu einem besseren Stellenwert in der Gesellschaft zu verhelfen und den alternativ arbeitenden Begleitern eine Lobby zu bieten.


Dr. iur. Anette Oberhauser
Rechtsanwältin
Sturmstraße 10
90478 Nürnberg
Telefon 0911/4624966
                           www.rainoberhauser.de


Recht und Ganzheitlichkeit scheinen auf den ersten Blick unvereinbare Gegensätze zu sein – und dennoch können sich bei einer sinnvollen Nutzung der Rechtsordnung für persönliche Entscheidungen Handlungsspielräume für die eigenen Interessen und Bedürfnisse ergeben, die in einer strukturierten und klaren Form kommuniziert werden.

Nicht nur Konfrontation und Abgrenzung sind die eher „scharfen Werkzeuge“ des Rechts, vielmehr ist es auch Verhandlungshilfe, Ideen-Gestaltung, Machbarkeits-Barometer, pragmatische Hilfestellung bei (beruflichen) Veränderungen und Schutzraum



Die ideale Ergänzung zur Rechtsberatung und zur psychologischen Beratung - Kommunikation gestalten durch Mediation.

 

 

Mediation ist ideales Lösungs- und Konfliktmanagement. Sie finden eine interessengerechte Lösung, mit der alle Beteiligten zufrieden sind. In Ihren Verhandlungen und Konflikten stellt ein Mediator ein allparteiliches, ausgewogenes Kommunikationsklima her, in dem alle wichtigen Punkte zur Sprache kommen. Das "Recht" mindert dabei Risiken, ohne die Gestaltungsfreiheit einzuschränken.

Möchte man nun auch in der Rechtsordnung ganzheitliches Denken und Wirtschaften verwirklicht sehen, ist dies fast zwingend mit einer tiefen Verbundenheit mit den rechtlichen Aspekten der Naturheilkunde und dem Gesundheitsrecht verbunden. Dieser Tätigkeitsschwerpunkt in (natur) heilkundlichen Themen erfasst neben Mediation, die ja ein alternatives Konfliktlösungsmodell darstellt, eine breite Palette an Dienstleistungsangeboten für alle Personen, die mit dem Gesundheitswesen in Berührung kommen. Daher berät die Kanzlei Dr. Oberhauser Mandanten in allen rechtlichen Aspekten ganz individuell und fragt nach deren Bedürfnissen. Nur dann kann eine juristische Dienstleistung auch vom Mandanten angenommen und umgesetzt werden, wenn sie als Problemlösungsinstrument angeboten wird. Aufgrund eigenen Erlebens ist Frau Dr. Oberhauser besonders mit der Rechtslage der Naturheilkunde und ganzheitlichen Angeboten vertraut, aber auch mit dem klassischen Medizin-, Gesundheits- und Pflegerecht.

Unsere Arbeit:

Ein Beispiel aus unserem Forum für Rechtsfragen:  Frage eines Mitglieds:

Zertifizierung von Aroma-Schulen mit Aus- und Fortbildungen  in Deutschland - im Vergleich - zu Österreich

 

Aus gegebenen Anlaß ( Ausbildungsangebot aus Österreich ) möchten wir heute erneut auf die Verwendung der Begriffe  "Diplom oder diplomiert"  in Verbindung mit einer nicht akademischen Ausbildung eingehen. 

Wir haben in der Vergangenheit dieses Thema zwar schon in verschiedenen Vorträgen und Workshops behandelt, befragen aber zum aktuellen Stand unsere medizinische Fachanwältin Frau Dr. jur Anette Oberhauser

 

Antwort von Frau Dr. jur Anette Oberhauser:

Ich komme heute darauf zurück, dass Du wegen des diplomierten Aromalehrgangs aus Österreich noch einmal für die deutsche Rechtslage nachgefragt hast. Ich gehe hierbei auch auf Deine Forumsfrage zum Thema ein:

Leider ist es immer noch so, dass die Einschränkungen ein Diplom oder etwas diplomähnliches in Deutschland zu führen immer noch sind, wie ich es seit je her gepredigt habe.
Führt man ein Diplom, auch ein ausländisches, gibt es zwei Säulen, aus denen sich das Verbot ergibt:

A) Die Hochschulgesetze

Im deutschen Rechtsraum ist es bekannt, dass jemand mit einem Diplom an einer anerkannten Hochschule nach den Hochschulrahmengesetzen der Länder (§ 18) studiert hat. Das Diplom ist insoweit ein akademischer Grad. Führt man nun ein Diplom aus dem Ausland, muss sichergestellt sein, dass dies auch von einer dortigen anerkannten Hochschule stammt und das Ausbildungsinstitut einen akademischen Grad nach den dortigen rechtlichen Vorgaben erteilen darf. Es braucht also mind. eine Akkreditierung des Bildungsinstituts. Dann darf man das Diplom mit Auslandszusatz führen.

Handelt es sich um einen rein privaten Bildungsträger gibt es zwar die Möglichkeit, Begriffe wie diplomiert auf das Zertifikat zu schreiben, was den Teilnehmern aber möglichst nicht weiterhilft, da sie den Titel so nicht führen dürfen in ihrem eigenen Werbematerial. Man hat zwar ein wunderbares Zertifikat, das man aber nicht nach außen präsentieren sollte.

Im Übrigen ist das Führen eines Diploms nach wie vor mit einem Strafbarkeitsrisiko verknüpft.

B) Als zweites geht es um das Wettbewerbsrecht, also um die Lauterkeit von Angaben beim Werben

Dann macht man sich zwar nicht mehr strafbar, kann aber immer noch eine Unterlassungserklärung erhalten, mit den dann sich hieran anschließenden Vertragsstrafen. Hierbei ist es zwar zunächst entscheidend, dass man das Diplom hinreichend vom Hochschuldiplom abgrenzt und dadurch sich wenigstens nicht strafbar macht, aber immerhin noch unlauter bei der Werbung handelt. Formulierungen wie „diplomiert“ sind daher schon stark in die Richtung gehend, man wolle andeuten, zumindest an einer Hochschule studiert zu haben oder eine Ausbildung bekommen zu haben, die annährend diesem Niveau entspricht.

Eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Thema gab es bei dem Diplom Wellnesstrainern, dem Diplom Feng Shui Berater und anderen. Hier gilt nach wie vor folgendes:

Hier wurde unterschieden zwischen personenbezogenen Zertifikaten, diese dürfen nicht Diplom heißen, sondern sicherer Zertifikat, es heißt also, wenn man ein solches Diplom erhalten hat, darf man es zwar dann an die Wand hängen, allerdings nicht schreiben „Elisabeth Müller, Diplom Feng Shui Beraterin“ oder im Fall „diplomierte Aromapraktikerin“.

Irreführung bleibt auch bestehen, wenn ein Zusatz, der das ganze relativieren soll, angebracht wird, beispielsweise der Name des Bildungsträgers oder das Herkunftsland. Auch solches sollte man daher unterlassen.

Ich kann Dich daher nur in Deinem Vorschlag bestärken, alles nur Zertifikat zu nennen. Nun wird natürlich der österreichische Bildungsträger stark darauf Wert legen, dass seine Urkunden so bleiben, wie sie sind. Dann müssen allerdings die Teilnehmer entsprechend belehrt werden, wie ich oben beschrieben habe.

Anette